Zugelassene und vernetzte V16-Warnleuchten sind in Spanien vorgeschrieben und ersetzen die herkömmlichen Warndreiecke. Sie dienen dazu, Pannen oder Unfälle schnell und drahtlos zu signalisieren, sodass der Fahrer nicht aussteigen und auf der Straße laufen muss.
Im Folgenden werden die wichtigsten technischen, regulatorischen und betrieblichen Merkmale erläutert.

1. Intelligente Vernetzung und Geolokalisierung (DGT 3.0)
Die wichtigste Innovation dieser Beacons besteht darin, dass sie keine einfachen Taschenlampen sind, sondern IoT-Geräte (Internet der Dinge), die in kritischen Situationen automatisch kommunizieren:
• Integriertes eSIM-Modul: Sie verfügen über eine werkseitig installierte Daten-SIM-Karte. Der Benutzer muss keine Mobilfunknummer registrieren oder seine eigene Mobilfunknummer eingeben.
• Kommunikation mit DGT 3.0: Nach dem Einschalten sendet der Beacon die genaue Geolokalisierung des stillgelegten Fahrzeugs in Echtzeit an die Cloud der Verkehrsplattform.
• Garantierte Privatsphäre: Das System ist vollständig anonym. DGT erhält den Standort des Vorfalls nur, wenn das Gerät aktiviert ist; es werden weder Routen noch Kennzeichen oder persönliche Daten des Fahrers erfasst.
• Inklusive Datentarif: Laut Gesetz deckt der Verkaufspreis zugelassener Modelle mindestens 12 Jahre Konnektivität und Datentarif ohne zusätzliche monatliche Gebühren ab.
2. Anforderungen an Beleuchtung und Sichtbarkeit
Das optische System der Warnleuchte ist so ausgelegt, dass das Fahrzeug auch bei widrigen Wetterbedingungen wie starkem Regen, Nebel oder Schnee aus großer Entfernung gut sichtbar ist:
• Horizontale Ausleuchtung: Konstante 360°-Lichtabdeckung in der Horizontalen.
• Vertikale Ausleuchtung: Ein Mindestwinkel von ±8° nach oben und unten ist erforderlich, um auch auf Straßen mit Steigungen oder Gefälleänderungen gut sichtbar zu sein.
• Lichtintensität: Blinkt mit einer Intensität zwischen 40 und 80 effektiven Candela.
• Farbe: Blinkendes gelbes Licht.
• Reichweite: Die optische Leistung gewährleistet eine Sichtweite von über 1 Kilometer.
3. Autonomie und unabhängige Stromversorgung
Die Warnleuchte muss unabhängig von der Fahrzeugbatterie oder dem Bordnetz funktionieren:
• Minimale Autonomie: Das Gerät muss einen kontinuierlichen Betrieb gewährleisten und mindestens 30 Minuten lang Licht und Daten senden.
• Unabhängige Batterie: Die Warnleuchte wird mit handelsüblichen Alkalibatterien oder langlebigen internen Akkus betrieben, die einen Stromausfall im Handschuhfach verhindern.
4. Physische Widerstandsfähigkeit und technisches Design
Da die Warnleuchte in Notfallsituationen der Außenfläche des Fahrzeugs ausgesetzt ist, muss die Struktur extremen Umweltbedingungen standhalten:
• Schutzart: Mindestens IP54-Zertifizierung oder höher, die vollständigen Schutz vor Staub und Spritzwasser gewährleistet.
• Magnetische Stabilität: Die Warnleuchte verfügt über einen starken Magnetfuß, der fest am Fahrzeugdach haftet. Es wurde getestet, um ein Ablösen bei starken Windböen oder Strömungen durch schwere Lkw zu verhindern.
• Extreme Temperaturen: Garantierte optimale Leistung in extrem heißen und kalten Klimazonen.
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